Maskenpflicht

 

Seit gestern gilt in NRW die sogenannte Maskenpflicht, die natürlich auch bei unseren Besichtigungsterminen Vorschrift ist.

Aber was müssen wir beim Tragen beachten?

Hier eine kurze Zusammenfassung:

VORHER:

  • Lange Haare zu einem Zopf zusammenbinden
  • Bart so rasieren, dass er vollständig von der Maske bedeckt werden kann. Unser Gefühl sagt aber, dass bartlos der neue Frühjahrstrend 2020 wird
  • Hände gründlich waschen

WÄHREND:

  • Die Maske muss eng am Gesicht anliegen
  • Nase und Mund müssen bedeckt sein
  • Brille muss über der Maske getragen werden
  • Nicht ins Gesicht fassen

DANACH:

  • Beim Abnehmen die Maske nur an den Bändern anfassen
  • Anschließend die Maske bis zum Waschen luftdicht aufbewahren
  • Bei mindestens 60°C waschen
  • Hände erneut waschen

Ein zusätzlicher Hinweis, den viele vergessen, da sie sich durch die Maske nun sicherer fühlen: Die Abstandsregel von mindestens 1,50m gilt weiterhin!

Nächster Beitrag

Besichtigungstermine

Compare listings

Vergleichen