Kaufverträge für Grundstücke oder Immobilien sind beurkundungspflichtig, müssen also notariell abgesichert sein. Dies soll sowohl Käufer als auch Verkäufer und deren Interessen schützen. Mündliche oder private Vereinbarungen sind somit nichtig.
Kaufverträge für Grundstücke oder Immobilien sind beurkundungspflichtig, müssen also notariell abgesichert sein. Dies soll sowohl Käufer als auch Verkäufer und deren Interessen schützen. Mündliche oder private Vereinbarungen sind somit nichtig.
Compare listings
Vergleichen