Eigenbedarf

  • 4 Jahren vor

Der Vermieter hat das Recht den aktuellen Mietvertrag nach Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Solches kann Eigenbedarf sein. Dies bedeutet, dass der Eigentümer oder Familienangehörige des Eigentümers den Wohnraum für sich nutzen möchten.

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