Als Abnahme bezeichnet man die Übergabe einer vertraglich vereinbarten Leistung. Beispielsweise nimmt der Bauherr nach Fertigstellung seines Objektes die Baumaßnahmen bei seinem Architekten oder Bauunternehmen ab.
Als Abnahme bezeichnet man die Übergabe einer vertraglich vereinbarten Leistung. Beispielsweise nimmt der Bauherr nach Fertigstellung seines Objektes die Baumaßnahmen bei seinem Architekten oder Bauunternehmen ab.
Compare listings
Vergleichen