Um als „Altbau“ definiert zu werden, muss ein Gebäude verschiedenen Kriterien erfüllen. Beispielsweise spielt ihre Beschaffenheit und der Zeitpunkt ihrer Erbauung eine wichtige Rolle. Laut Berliner Mietspiegel endet die Altbau-Ära im Jahr 1949. Typisch für Altbauten der Gründerzeit ist eine großzügige Raumhöhe von über drei Metern.