Wird ein Objekt von mehreren Parteien erworben, entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft. In dieser besitzen die Parteien das Objekt zu einem gewissen Anteil, welcher im Grundbuch vermerkt wird und variieren kann. Das bekannteste Bespiel für Bruchteilseigentum ist ein klassisches Einfamilienhaus, welches jeweils zur Hälfte einem Ehepartner gehört.