Eigentümer

  • 4 Jahren vor

Als Eigentümer wird derjenige bezeichnet, dem eine Sache rechtlich gehört. Für Immobilien gilt derjenige als Eigentümer, der im Grundbuch eingetragen ist.

Hierbei gilt es zwischen Besitz und Eigentum zu unterscheiden. Derjenige, welcher das Objekt bewohnt, ist Besitzer der Immobilie. Dies kann beispielsweise auch der Mieter sein. In dem Fall wäre der Vermieter der Eigentümer.

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