Bei jedem Immobilienkauf erfolgt in der Regel bei der Objektübergabe der Gefahrenübergang. Ab diesem Zeitpunkt ist nicht mehr der Bauunternehmer für die Mängel der Immobilie verantwortlich, sondern der Eigentümer selbst.
Bei jedem Immobilienkauf erfolgt in der Regel bei der Objektübergabe der Gefahrenübergang. Ab diesem Zeitpunkt ist nicht mehr der Bauunternehmer für die Mängel der Immobilie verantwortlich, sondern der Eigentümer selbst.
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