Das Geldwäschegesetz soll davor schützen, illegal erwirtschaftetes Geld in den Finanzkreislauf zu bringen. Immobilienmakler sind dahingehend betroffen, dass zu diesem Zweck auch der Kauf Immobilien benutzt wird. Makler sowie Notare oder Rechtsanwälte sind dazu verpflichtet, Käufer und Verkäufer, welche eine Immobilie über einem Wert von 10.000,-€ kaufen bzw. verkaufen, zu identifizieren und einen Verdacht unverzüglich zu melden.